Kosten im Zusammenhang mit der Besitzstörung und Unterlassensaufforderung

Kosten im Zusammenhang mit der Besitzstörung, Unterlassensaufforderung und Zahlungsverpflichtung

Besitzstörung auf Privatparkplätzen

Stellt man sein Fahrzeug auf einem Privatparkplatz, so kann dies in Österreich sehr teuer werden. Eine Besitzstörungsklage droht. Hier ist es, ganz pragmatisch betrachtet, wesentlich günstiger sich in ein Halteverbot zu stellen. Im Falle der Besitzstörung auf einem Privatparkplatz kann es im Falle des Tätigwerdens eines Rechtsanwaltes und eines späteren Gerichtsverfahren sehr teuer werden. Während ein klassischer „Packzettel“ bzw. ein „Parkticket“ sich oft im Bereich von niedrigen 2-stelligen Beträgen bewegt, geht es bei Besitzstörungssachen zumeist um Beträge 3-stellige Natur.

Eine Besitzstörung droht immer dann, wenn man den ruhigen Besitz einer Sache, also bei einer Besitzstörung von Parkplätzen eben des Parkplatzes, gestört hat. In einem Besitzstörungsverfahren ist durch den Kläger lediglich der ruhige Besitz und die Störung nachzuweisen, um mit einem derartigen Anspruch vor Gericht erfolgreich zu sein.

Außergerichtliche Aufforderung bei Besitzstörungen, Kosten der Besitzstörung, Unterlassungserklärung

Liegt die Besitzstörung einmal beim Rechtsanwalt, so wird es zumeist teuer. Standardgemäß wird vom Rechtsanwalt in der Folge ein meist eingeschriebener Brief versandt, mit welchem die Besitzstörung bekanntgegeben wird und auch die Kosten. Weiters ist zumeist eine sogenannte Unterlassungserklärung angeführt. Mit der Klagedrohung durch den Parkplatzbetreiber kommt meist auch gleich eine Zahlungsaufforderung. Mit Begleichung der Zahlungsaufforderung, die sich meist zwischen 150 und 400 Euro bewegt, und der Abgabe einer Unterlassungserklärung, kann eine Klage abgewendet werden.

MUSTER für eine
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG und VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
abgegeben von
Name……………………………………………………………………………………..
Adresse………………………………………………………………………………….
Geburtsdatum…………………………. Staatsbürgerschaft………………………………………….
als Zulassungsinhaber und als Lenker des Fahrzeuges […] behördliches Kennzeichen […] erkläre ich, den ruhigen Besitz des Privatparkplatzes […] gestört zu haben und unzulässigerweise in das diesbezügliche Eigentumsrecht eingegriffen zu haben, indem das angeführte Fahrzeug auf diesem Parkplatz unerlaubt abgestellt war.
Ich verpflichte mich deshalb zur Vermeidung einer gerichtlichen Klagsführung
a) jeden weiteren derartigen Eingriff zu unterlassen sowie dafür zu sorgen, dass auch Dritte, die mit meinem Wissen und Willen mein Fahrzeug lenken, diese Unterlassungsverpflichtung respektieren;
b) Die aufgrund des erfolgten widerrechtlichen Eigentumseingriffes bisher aufgelaufenen Gesamtkosten in der Höhe von […] binnen längstens 10 Tagen auf das unten bezeichnete Firmenkonto der Kanzlei […] zu ersetzen.

Wesentlich höhere Kosten bei Gericht

In Bezug auf die Besitzstörung ist zu beachten, dass aufgrund der im Gerichtsverfahren entstehenden Gerichtskosten bzw. Pauschalgebühren und der anwaltlichen Tätigkeiten in Besitzstörungsverfahren, somit beim Besitzstörungsverfahrens vor Gericht, mit wesentlichen höheren Kosten gerechnet werden muss. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn statt einer reinen Besitzstörungsklage eine sogenannte Unterlassungsklage bei Gericht eingebracht wird (wenn Wiederholungsgefahr besteht).

Kosten eines Verfahrens zur Besitzstörung

Die Kosten für ein Gerichtsverfahren gegen eine Besitzstörung in Österreich hängen von mehreren Faktoren ab. Zunächst fallen Gerichtskosten an, die sich nach dem Streitwert richten. Der Streitwert ergibt sich aus dem Wert des gestörten Besitzes. Zudem entstehen Kosten für Anwälte, die je nach Umfang und Komplexität des Verfahrens variieren können. In manchen Fällen müssen auch Gutachterkosten getragen werden, wenn Expertenmeinungen erforderlich sind. Zusätzlich können Kosten für Zeugen oder die Zustellung von Dokumenten anfallen.

Die durchschnittlichen Kosten für ein Gerichtsverfahren wegen Besitzstörung in Österreich variieren je nach Streitwert und Komplexität des Falls. Als grobe Orientierung:

  1. Gerichtskosten: Diese richten sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von etwa 5.000 Euro können die Gerichtskosten ca. 100 bis 150 Euro betragen. Bei höheren Streitwerten steigen die Gerichtskosten entsprechend an.
  2. Anwaltskosten: Die Anwaltshonorare hängen ebenfalls vom Streitwert ab. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro liegen die Anwaltskosten oft zwischen 500 und 1.000 Euro (dies variiert je nach Komplexität und Aufwand des Falls).
  3. Gutachterkosten: Wenn ein Gutachten notwendig ist, können die Kosten zwischen 500 und 1.500 Euro liegen, je nach Fachgebiet und Umfang des Gutachtens.
  4. Zustell- und Sonstige Kosten: Zustellgebühren (z.B. für Gerichtspost) und Kosten für Zeugenaussagen können zusätzlich anfallen, meist zwischen 50 und 150 Euro.

Die Gesamtkosten können je nach Fall und Verfahrensdauer erheblich schwanken. Ein Anwalt kann eine genauere Schätzung auf Basis des konkreten Falls geben.

Kosten eines Verfahrens zur Unterlassung

In einer Unterlassungsklage richtet sich der Streitwert häufig nach dem Schaden oder der Gefährdung des Rechts des Klägers. Bei einem Streitwert von etwa 5.000 Euro können die Gerichtskosten rund 150 bis 200 Euro betragen. Anwaltskosten liegen oft zwischen 600 und 1.200 Euro, je nach Komplexität des Falls. Im Gegensatz zu einem Besitzstörungsverfahren sind hier keine Gutachterkosten üblich, da keine physischen Beweise oder Sachverständigengutachten erforderlich sind. Die Kosten für Zeugen oder Zustellungen können ebenfalls variieren, liegen jedoch meist im unteren Preissegment.

Kostenersparnis außergerichtlicher Einigung

Außergerichtliche Einigungen bieten im Vergleich zu Besitzstörungs- und Unterlassungsklagen eine erhebliche Kostenersparnis. In einem Vergleich entfallen Gerichtskosten und viele zusätzliche Gebühren. Anwaltshonorare sind in der Regel niedriger, da das Verfahren kürzer und unkomplizierter ist. Es entfallen auch oft Kosten für Gutachten oder Zeugen.

Im Gegensatz zu langwierigen Gerichtsverfahren bieten außergerichtliche Einigungen eine schnellere und kostengünstigere Lösung. Darüber hinaus vermeiden Parteien das Risiko zusätzlicher Kosten, die durch ein verlorenes Verfahren entstehen könnten. Eine außergerichtliche Lösung ist besonders vorteilhaft, wenn beide Seiten an einer schnellen und unkomplizierten Einigung interessiert sind.

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