Kosten im Zusammenhang mit der Besitzstörung, Unterlassensaufforderung und Zahlungsverpflichtung

Kosten im Zusammenhang mit der Besitzstörung, Unterlassensaufforderung und Zahlungsverpflichtung

Besitzstörung auf Privatparkplätzen

Stellt man sein Fahrzeug auf einem Privatparkplatz, so kann dies in Österreich sehr teuer werden. Eine Besitzstörungsklage droht. Hier ist es, ganz pragmatisch betrachtet, wesentlich günstiger sich in ein Halteverbot zu stellen. Im Falle der Besitzstörung auf einem Privatparkplatz kann es im Falle des Tätigwerdens eines Rechtsanwaltes und eines späteren Gerichtsverfahren sehr teuer werden. Während ein klassischer „Packzettel“ bzw. ein „Parkticket“ sich oft im Bereich von niedrigen 2-stelligen Beträgen bewegt, geht es bei Besitzstörungssachen zumeist um Beträge 3-stellige Natur.

Eine Besitzstörung droht immer dann, wenn man den ruhigen Besitz einer Sache, also bei einer Besitzstörung von Parkplätzen eben des Parkplatzes, gestört hat. In einem Besitzstörungsverfahren ist durch den Kläger lediglich der ruhige Besitz und die Störung nachzuweisen, um mit einem derartigen Anspruch vor Gericht erfolgreich zu sein.

Außergerichtliche Aufforderung bei Besitzstörungen, Kosten der Besitzstörung, Unterlassungserklärung

Liegt die Besitzstörung einmal beim Rechtsanwalt, so wird es zumeist teuer. Standardgemäß wird vom Rechtsanwalt in der Folge ein meist eingeschriebener Brief versandt, mit welchem die Besitzstörung bekanntgegeben wird und auch die Kosten. Weiters ist zumeist eine sogenannte Unterlassungserklärung angeführt. Mit der Klagedrohung durch den Parkplatzbetreiber kommt meist auch gleich eine Zahlungsaufforderung. Mit Begleichung der Zahlungsaufforderung, die sich meist zwischen 150 und 400 Euro bewegt, und der Abgabe einer Unterlassungserklärung, kann eine Klage abgewendet werden.

MUSTER für eine
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG und VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
abgegeben von
Name……………………………………………………………………………………..
Adresse………………………………………………………………………………….
Geburtsdatum…………………………. Staatsbürgerschaft………………………………………….
als Zulassungsinhaber und als Lenker des Fahrzeuges […] behördliches Kennzeichen […] erkläre ich, den ruhigen Besitz des Privatparkplatzes […] gestört zu haben und unzulässigerweise in das diesbezügliche Eigentumsrecht eingegriffen zu haben, indem das angeführte Fahrzeug auf diesem Parkplatz unerlaubt abgestellt war.
Ich verpflichte mich deshalb zur Vermeidung einer gerichtlichen Klagsführung
a) jeden weiteren derartigen Eingriff zu unterlassen sowie dafür zu sorgen, dass auch Dritte, die mit meinem Wissen und Willen mein Fahrzeug lenken, diese Unterlassungsverpflichtung respektieren;
b) Die aufgrund des erfolgten widerrechtlichen Eigentumseingriffes bisher aufgelaufenen Gesamtkosten in der Höhe von […] binnen längstens 10 Tagen auf das unten bezeichnete Firmenkonto der Kanzlei […] zu ersetzen.

Wesentlich höhere Kosten bei Gericht bei Besitzstörung

In Bezug auf die Besitzstörung ist zu beachten, dass aufgrund der im Gerichtsverfahren entstehenden Gerichtskosten bzw. Pauschalgebühren und der anwaltlichen Tätigkeiten in Besitzstörungsverfahren, somit beim Besitzstörungsverfahrens vor Gericht, mit wesentlichen höheren Kosten gerechnet werden muss. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn statt einer reinen Besitzstörungsklage eine sogenannte Unterlassungsklage bei Gericht eingebracht wird (wenn Wiederholungsgefahr besteht).

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