Geldwäscherei – § 165 StGB

Geldwäscherei, geregelt in § 165 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB), zielt darauf ab, die Integration illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu unterbinden. Als Anschlussdelikt kann Geldwäscherei nur nach bestimmten Vortaten begangen werden. Die steigende Anzahl von Verurteilungen unterstreicht die praktische Relevanz dieses Delikts und die Notwendigkeit einer effektiven Bekämpfung.

Vortatbezogene Geldwäscherei

Die §§ 165 Abs 1 und 2 StGB definieren die vortatbezogene Geldwäscherei. Hierbei rührt die Handlung an einem Vermögensbestandteil direkt aus einer kriminellen Tätigkeit her. Als kriminelle Tätigkeit gelten:

  • Handlungen, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind
  • Im StGB und Suchtmittelgesetz (SMG) genannte Delikte
  • Bestimmte Delikte nach Nebengesetzen wie dem Finanzstrafgesetz (FinStrG)

Geldwäscherei setzt voraus, dass die Vortat tatbestandsmäßig und rechtswidrig begangen wurde. Die Schuldfrage des Vortäters bleibt dabei außer Betracht.

Vermögensbestandteile

Der Begriff der „Vermögensbestandteile“, wie er in § 165 Abs. 6 StGB definiert ist, umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Werten und Gütern, die in Verbindung mit einer Straftat stehen können. Dazu gehören sowohl körperliche als auch unkörperliche Sachen. Körperliche Sachen sind physische Objekte, wie etwa Immobilien, Fahrzeuge oder persönliche Gegenstände. Unkörperliche Sachen umfassen immaterielle Werte wie Rechte, geistiges Eigentum oder andere abstrakte Vermögenswerte.

Weiterhin sind materielle und immaterielle Werte von Bedeutung. Materielle Werte beziehen sich auf physische Ressourcen wie Bargeld, Bankguthaben oder Immobilien. Im Gegensatz dazu sind immaterielle Werte etwa geistige Leistungen, wie etwa Urheberrechte oder Lizenzrechte.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Bankguthaben und Rechtstitel, die als Vermögensbestandteile betrachtet werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Straftat erlangt wurden. Bankguthaben bezeichnen Geldmittel, die auf einem Bankkonto eines Täters liegen, während Rechtstitel Verträge oder andere schriftliche Vereinbarungen darstellen, die Ansprüche oder Rechte begründen.

Auch virtuelle Währungen wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen zählen zu den Vermögensbestandteilen, die unter diese Definition fallen. Diese digitalen Währungen haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und können in rechtlichen Angelegenheiten genauso behandelt werden wie traditionelle Finanzmittel.

Schließlich fallen auch Ansprüche aus illegalen Geschäften unter die Vermögensbestandteile. Hierbei handelt es sich um Forderungen oder Gewinne, die aus Straftaten hervorgegangen sind, wie etwa Gelder, die aus Betrug, Drogenhandel oder anderen illegalen Aktivitäten stammen.

Das Herrühren aus einer Straftat bezieht sich auf Vermögensbestandteile, die der Täter durch seine Vortat erlangt hat oder als Entgelt für die Begehung der Straftat erhalten hat. Das bedeutet, dass alles, was der Täter durch kriminelles Handeln erworben oder erhalten hat, als ein Vermögensbestandteil betrachtet wird, der mit der Straftat in Verbindung steht. Diese Vermögenswerte können dann zum Beispiel in einem Verfahren zur Einziehung oder Vermögensabschöpfung eine Rolle spielen, um die illegale Herkunft des Vermögens zu kennzeichnen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Tatsubjekt und Tathandlung

Nach § 165 Abs. 1 StGB kann auch der Vortäter einer Geldwäscherei beschuldigt werden, wenn er aktiv dazu beiträgt, die Herkunft von Vermögensbestandteilen, die aus einer Straftat stammen, zu verschleiern oder zu verbergen. Dies betrifft vor allem Handlungen, die darauf abzielen, das illegale Vermögen in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuführen und somit die Spuren der Straftat zu verwischen. Geldwäscherei umfasst dabei mehrere konkrete Handlungen:

  1. Umwandeln: Dies bedeutet, dass der Täter versucht, Vermögenswerte aus einer Straftat in eine andere Form zu bringen, um die Herkunft der Gelder oder Werte zu verschleiern. Beispielsweise kann Bargeld in wertvollere oder schwerer nachvollziehbare Güter wie Kunstwerke oder Edelmetalle umgewandelt werden.
  2. Übertragen: Diese Handlung bezieht sich auf die Weitergabe von Vermögensbestandteilen an Dritte, um die Herkunft der Gelder zu verschleiern. Hierbei kann es sich um die Übertragung von Vermögenswerten auf ein anderes Konto oder den Verkauf und die Übertragung von Eigentum an eine andere Person handeln. Ziel ist es, den ursprünglichen Bezug zu der Straftat zu verstecken.
  3. Verheimlichen: Hierbei geht es darum, die Existenz von Vermögensbestandteilen, die aus einer Straftat stammen, zu verbergen. Dies kann durch falsche Angaben oder durch die Nutzung von anonymen oder schwer nachverfolgbaren Mitteln geschehen, wie etwa durch die Verwendung von Offshore-Konten oder anonymen Firmenstrukturen.
  4. Verschleiern der Herkunft von Vermögensbestandteilen: Dies ist ein zentraler Aspekt der Geldwäscherei und beinhaltet die gezielte Verschleierung der Herkunft von Geldern oder Vermögenswerten, die aus illegalen Aktivitäten stammen. Der Täter kann hierbei falsche Informationen über die Herkunft der Gelder bereitstellen oder Dokumente fälschen, um den Ursprung der Vermögenswerte zu verbergen.

Tathandlung

Eine wissentliche Handlung ist in jedem Fall erforderlich, um als Geldwäscherei zu gelten. Das bedeutet, dass der Täter bewusst und absichtlich Maßnahmen ergreifen muss, um die Herkunft des illegalen Vermögens zu verschleiern oder zu verbergen. Wenn der Täter diese Handlungen ohne Wissen über die Herkunft des Vermögens vornimmt, ist dies nicht ausreichend, um eine Geldwäscherei nach § 165 Abs. 1 StGB zu begründen. Die Absicht, den illegalen Ursprung der Vermögenswerte zu verbergen, ist somit eine wesentliche Voraussetzung für die strafrechtliche Relevanz der Handlung.

Organisationsbezogene Geldwäscherei und Qualifikation

§ 165 Abs 3 StGB erweitert den Tatbestand auf die organisationsbezogene Geldwäscherei, die Vermögensbestandteile betrifft, die unter der Verfügungsmacht krimineller oder terroristischer Organisationen stehen.

Konkurrenzen und tätige Reue

Im Strafrecht bezeichnet der Begriff „Konkurrenz“ die Frage, wie mehrere Straftaten, die im Rahmen einer Handlung oder im Zusammenhang mit einander begangen werden, miteinander in Beziehung stehen.

Die Rechtsprechung geht von einer Idealkonkurrenz zwischen Vermögensdelikten und Geldwäscherei aus. § 165a StGB sieht für Fälle der tätigen Reue eine mögliche Strafmilderung oder Straffreiheit vor, wenn der Täter wesentlich zur Sicherstellung der Vermögensbestandteile beiträgt.

Präventive Maßnahmen und Meldepflichten

Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung hat Österreich umfassende Präventionsmaßnahmen ergriffen. Diese richten sich insbesondere an Unternehmen und Berufsgruppen, die mit finanziellen Transaktionen und Vermögensverwaltung in Verbindung stehen. Die wichtigsten Maßnahmen beinhalten spezifische Sorgfaltspflichten, die einen risikobasierten Ansatz bei der Kundenidentifizierung fördern und die Meldung verdächtiger Transaktionen an die zuständige Geldwäschemeldestelle verpflichten.

Sorgfaltspflichten für Unternehmen und Berufsgruppen:
Unternehmen und bestimmte Berufsgruppen müssen strenge Sorgfaltspflichten einhalten. Diese Pflichten dienen dazu, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Unternehmen müssen insbesondere sicherstellen, dass sie die Identität ihrer Kunden und deren wirtschaftliche Aktivitäten genau prüfen. Dabei sind Maßnahmen wie die Identifizierung und die Überprüfung der Identität von Kunden sowie die Überwachung der Geschäftsbeziehungen vorgeschrieben.

Risikobasierter Ansatz bei der Kundenidentifizierung:
Die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in Österreich folgt einem risikobasierten Ansatz. Das bedeutet, dass Unternehmen und Berufsgruppen die Risikostufe eines Kunden oder einer Transaktion bewerten müssen, bevor sie entsprechende Maßnahmen ergreifen. Kunden, die als besonders riskant eingestuft werden, müssen einer intensiveren Überprüfung unterzogen werden. Hierbei können Faktoren wie das Herkunftsland des Kunden, die Art der Geschäftsbeziehung und die Höhe der Transaktionen berücksichtigt werden.

Meldepflichten bei Verdachtsfällen an die Geldwäschemeldestelle:
Wenn Unternehmen oder Berufsgruppen verdächtige Transaktionen feststellen, müssen sie diese unverzüglich an die österreichische Geldwäschemeldestelle melden. Verdächtige Transaktionen könnten auf eine Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungstätigkeit hinweisen. Dies trägt dazu bei, verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu identifizieren und zu verhindern.

Besonders betroffene Berufsgruppen und Sektoren:

Besonders betroffen von den Präventionsmaßnahmen sind Branchen, die regelmäßig mit großen Geldsummen oder finanziellen Transaktionen zu tun haben. Dazu gehören:

  • Kredit- und Finanzinstitute: Banken und andere Finanzinstitute spielen eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Kontrolle von Finanztransaktionen und müssen besonders strenge Vorschriften einhalten.
  • Glücksspielbetreiber: Auch Unternehmen im Glücksspielsektor sind häufig Ziel von Geldwäscherei-Aktivitäten, da hohe Beträge im Spiel sind.
  • Immobilienmakler: Immobiliengeschäfte können ebenfalls ein Ziel für Geldwäsche sein, da große Beträge über Immobilien übertragen werden.
  • Wirtschaftstreuhänder und Rechtsanwälte: Berufsgruppen wie Wirtschaftstreuhänder und Rechtsanwälte, die mit finanziellen und rechtlichen Transaktionen betraut sind, müssen ebenfalls strenge Sorgfaltspflichten einhalten, um illegalen Finanzströmen vorzubeugen.

Diese Präventionsmaßnahmen und Verpflichtungen tragen entscheidend dazu bei, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in Österreich zu verhindern und zu bekämpfen. Sie stellen sicher, dass Finanzströme überwacht und verdächtige Aktivitäten schnell erkannt werden können.

Fazit

Die Regelungen zur Geldwäsche unterstreichen das Bestreben des Gesetzgebers, die Eingliederung illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf effektiv zu unterbinden. Sie bieten ein differenziertes Instrumentarium zur Bekämpfung dieses komplexen Delikts.

Strafverteidigung in Österreich

Das Strafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das jeden Bürger betreffen kann. Ob als Beschuldigter, Zeuge oder Opfer – eine kompetente rechtliche Vertretung ist entscheidend für den Ausgang eines Strafverfahrens. Diese Übersicht informiert Sie über die wichtigsten Aspekte der Strafverteidigung in Österreich.

Die Rolle des Strafverteidigers in der Strafverteidigung in Österreich

Der Strafverteidiger übernimmt eine zentrale Rolle im Strafverfahren, indem er seinen Mandanten in allen Phasen des Verfahrens berät und vertritt. Von der ersten Anhörung bis zur Hauptverhandlung sorgt er dafür, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt bleiben und dass kein Verfahrensschritt ohne rechtliche Absicherung erfolgt.

Ein wesentlicher Bestandteil seiner Arbeit ist die Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie, die auf einer genauen Prüfung der Beweislage und der Einbringung möglicher Entlastungsbeweise basiert. Durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht strebt der Strafverteidiger an, das bestmögliche Ergebnis für seinen Mandanten zu erreichen – sei es durch eine milde Strafe oder einen Freispruch.

Wann benötigen Sie einen Strafverteidiger?

Einen Strafverteidiger sollte man möglichst frühzeitig hinzuziehen, um rechtlichen Beistand und Schutz der eigenen Interessen sicherzustellen. Bereits bei polizeilichen Vorladungen oder Hausdurchsuchungen kann ein Strafverteidiger entscheidende Unterstützung bieten. Das, indem er die Rechte des Beschuldigten wahrt und potenzielle Fehler im Verfahren verhindert.

Nach Erhalt einer Strafanzeige oder einer Ladung zum Gericht ist anwaltliche Strafverteidigung in Österreich besonders ratsam. Auch bei Festnahme oder Untersuchungshaft ist der Beistand eines Strafverteidigers unerlässlich, um die Situation bestmöglich zu klären und die Rechte des Beschuldigten zu schützen. Vor jeglichen Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft hilft der Strafverteidiger dabei, Risiken zu minimieren und das Verfahren strategisch zu gestalten.

Die Bedeutung einer frühzeitigen Verteidigung

Eine frühzeitige Vertretung durch einen Strafverteidiger in Österreich ist entscheidend, um das beste Ergebnis im Strafverfahren zu erzielen. Bereits in den ersten Verfahrensstadien lassen sich mit professioneller Unterstützung Fehler vermeiden, die später schwerwiegende Folgen haben könnten. Der Strafverteidiger kann frühzeitig Einfluss auf die Ermittlungen nehmen, etwa indem er Beweisanträge stellt oder belastende Aussagen verhindert.

Eine fundierte Vorbereitung ermöglicht zudem eine effektive Verteidigungsstrategie, die bereits in den Ermittlungen entwickelt und im weiteren Verfahren gezielt umgesetzt werden kann. Frühe anwaltliche Unterstützung stellt den Schutz der Rechte des Mandanten sicher.

Spezialisierte Verteidigung in verschiedenen Deliktbereichen

Ein Strafverteidiger kann sich auf unterschiedliche Deliktbereiche spezialisieren, um in komplexen Fällen gezielt Unterstützung zu bieten.

Im Wirtschaftsstrafrecht liegt der Fokus auf Delikten wie Betrug, Untreue oder Korruption, bei denen der Verteidiger wirtschaftliche Zusammenhänge analysiert und gegebenenfalls Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Behörden führt, um strafmildernde Faktoren herauszuarbeiten. Im Bereich der Cyberkriminalität und Internetdelikte ist der Verteidiger besonders gefordert, technisches Wissen anzuwenden und digitale Beweismittel auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, um den Mandanten etwa gegen Vorwürfe wie Datenmissbrauch oder Online-Betrug zu verteidigen.

Gewalt- und Sexualdelikte erfordern ein besonderes Maß an Sensibilität und Diskretion; hier entwickelt der Verteidiger eine fundierte Verteidigungsstrategie und sorgt dafür, dass auch in emotional aufgeladenen Fällen ein faires Verfahren stattfindet. Bei Suchtmitteldelikten ist der Strafverteidiger oft gefordert, auch soziale und psychologische Aspekte in die Verteidigung einzubeziehen, um eventuell alternative Sanktionen wie Therapie statt Haft zu erreichen. Im Verkehrsstrafrecht schließlich, etwa bei Fällen von Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht, setzt der Verteidiger sich für die Rechte des Mandanten ein, klärt die Beweislage und strebt eine für den Mandanten günstige Lösung wie den Erhalt der Fahrerlaubnis an.

Bei Zahnschmerzen gehen Sie auch nicht zum Orthopäden: Durch Spezialisierung kann der Strafverteidiger seine Expertise gezielt einsetzen und so die besten Ergebnisse für seinen Mandanten erzielen.

Ablauf eines Strafverfahrens

Die wichtigsten Regelungen für das Strafrecht finden sich im Strafgesetzbuch. Das Strafverfahren ist in der Strafprozessordnung geregelt. Hier eine Übersicht über die Phasen eines Strafverfahrens und die jeweiligen Aufgaben des Strafverteidiger:

  1. Ermittlungsverfahren: Im Ermittlungsverfahren führen Polizei und Staatsanwaltschaft die ersten Untersuchungen zum Sachverhalt durch. Der Verteidiger sorgt hierbei für die Wahrung der Rechte des Beschuldigten und prüft die Ermittlungsschritte kritisch.
  2. Staatsanwaltschaftliche Prüfung: Nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Erhebung einer Anklage oder die Einstellung des Verfahrens. Hier kann der Strafverteidiger Argumente für eine Einstellung einbringen oder eine Strategie für die Verteidigung entwickeln.
  3. Hauptverfahren: Im Hauptverfahren, bei dem die gerichtliche Verhandlung und die Urteilsfindung stattfinden, vertritt der Verteidiger seinen Mandanten aktiv im Gerichtssaal. Dadurch trägt er durch Beweisführung und Argumentation zur Verteidigung bei.
  4. Rechtsmittelverfahren: Im Rechtsmittelverfahren schließlich prüft der Strafverteidiger die Erfolgsaussichten einer Berufung oder Revision. Erbegleitet seinen Mandanten durch alle weiteren rechtlichen Schritte, um gegen ein möglicherweise fehlerhaftes Urteil vorzugehen.
  5. Haft(prüfungs)verfahren: Im Falle einer Haftstrafe übernimmt der Strafverteidiger eine wichtige Rolle, um die Rechte des Mandanten auch in dieser belastenden Situation zu sichern. Wird Untersuchungshaft verhängt, prüft der Verteidiger sofort die Haftgründe und setzt sich dafür ein, dass der Mandant unter fairen Bedingungen inhaftiert ist. Er stellt regelmäßig Anträge auf Haftprüfung oder Haftverschonung, um eine Entlassung oder weniger belastende Maßnahmen zu erwirken. Auch während der Haftzeit steht der Strafverteidiger in Kontakt mit dem Mandanten und hilft bei Anträgen auf Strafmilderung, vorzeitige Entlassung oder bedingte Entlassung, um eine möglichst rasche Rückkehr in die Freiheit zu ermöglichen.

Rechte des Beschuldigten

Das Recht auf Beiziehung eines Verteidigers stellt sicher, dass der Beschuldigte in allen Phasen des Verfahrens durch kompetente Rechtsberatung geschützt wird. Der Verteidiger setzt sich auch für das grundlegende Recht auf ein faires Verfahren ein, indem er die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben überwacht und darauf achtet, dass der Mandant gerecht behandelt wird. So schafft der Strafverteidiger die besten Voraussetzungen für eine ausgewogene und rechtsstaatliche Verfahrensführung.

In der Strafverteidigung in Österreich spielt es eine entscheidende Rolle dabei, die Beschuldigtenrechte zu sichern und durchzusetzen. Das Recht auf Aussageverweigerung ist eines der zentralen Schutzrechte, das der Verteidiger dem Mandanten erklärt und empfiehlt, wann es sinnvoll ist, sich nicht zur Sache zu äußern, um sich nicht selbst zu belasten. Das Recht auf Akteneinsicht ermöglicht dem Verteidiger, sämtliche Beweise und Ermittlungsunterlagen einzusehen. Dadurch kann er eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln und Fehler oder Unstimmigkeiten in der Beweisführung aufdecken

Kosten der Strafverteidigung in Österreich

Die Kosten für einen Strafverteidiger variieren je nach Komplexität des Falls und Erfahrung des Anwalts. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit der Verfahrenshilfe für finanziell schwächer gestellte Beschuldigte.

Beschuldigte oder Angeklagte haben jederzeit, auch im Falle der notwendigen Verteidigung, das Recht, einen oder mehrere Verteidiger mit ihrer Verteidigung zu beauftragen und diese jederzeit auf eine andere Person zu übertragen, d.h. den Verteidiger zu wechseln (Wahlverteidigung).

Als Verteidiger zugelassen sind insbesondere alle österreichischen Rechtsanwälte. Ein Verzeichnis der zugelassenen Verteidiger wird von der Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes geführt.

Wer im Strafverfahren einen Verteidiger beauftragt, ist grundsätzlich auch für die entstehenden Kosten verantwortlich.

Wird ein Angeklagter freigesprochen oder das Strafverfahren nach Rücktritt der Staatsanwaltschaft von der Anklage eingestellt, kann der Bund auf Antrag einen Beitrag zu den Verteidigungskosten leisten. Dieser Beitrag umfasst die von dem Angeklagten ausgelegten Barauslagen und einen Pauschalbetrag zu den Kosten des Verteidigers.

Der Pauschalbetrag zu den Verteidigerkosten wird im Einzelfall festgelegt und darf folgende Höchstbeträge nicht überschreiten:

  • 10.000 Euro im Verfahren vor den Geschworenengerichten
  • 5.000 Euro im Verfahren vor den Schöffengerichten
  • 3.000 Euro im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts
  • 1.000 Euro im Verfahren vor dem Einzelrichter eines Bezirksgerichts

Diese Beträge liegen in der Regel unter den tatsächlichen Kosten eines Verteidigers. Ein Freispruch kann daher dennoch zu finanziellen Belastungen führen.

Fazit und Empfehlungen

Ein Strafverfahren kann weitreichende Konsequenzen haben. Eine professionelle Strafverteidigung in Österreich ist oft der Schlüssel zu einem bestmöglichen Verfahrensausgang. Zögern Sie nicht, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Bedenken Sie: Jeder Fall ist individuell. Dieser Leitfaden ersetzt keine persönliche rechtliche Beratung. Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Strafverteidiger.