Bei einer Ehescheidung in Österreich ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens ein zentraler Aspekt. Das Ehegesetz (EheG) regelt die nacheheliche Vermögensaufteilung. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Grundprinzipien der Vermögensaufteilung
In Österreich gilt während der Ehe grundsätzlich die Gütertrennung. Doch ei einer Scheidung kommt es jedoch zu einer Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Weiters sind folgende Aspekte zu beachten:
Gegenstand der Aufteilung sind sowohl das eheliche Gebrauchsvermögen als auch die ehelichen Ersparnisse, wobei der Zeitpunkt, der für die Aufteilung maßgeblich ist, der der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft darstellt. In diesem Zusammenhang wird die Aufteilung nach dem Billigkeitsprinzip vorgenommen, das bedeutet, dass sie unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände so erfolgen soll, dass sie als gerecht und fair angesehen wird. Dabei sind nicht nur die Beiträge beider Partner zur Ehe zu berücksichtigen, sondern auch andere Faktoren, die für eine angemessene Aufteilung von Bedeutung sind.
Eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse
Bewegliche und unbewegliche körperliche Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Ehegatten dienten, sind ebenfalls von Bedeutung bei der Vermögensaufteilung. Hierbei handeltn insbesondere um den Hausrat sowie die Ehewohnung, die gemeinsam genutzt wurden und daher einen besonderen Bezug zur ehelichen Lebensgemeinschaft haben.
Diese Gegenstände, die im täglichen Leben beider Partner eine Rolle spielten, müssen im Rahmen der Aufteilung berücksichtigen, um eine faire und gerechte Lösung zu finden. Dabei wird nicht nur der tatsächliche Wert der Gegenstände, sondern auch ihre Funktion im gemeinsamen Lebensalltag beachtet.
Eheliche Ersparnisse sind:
- Wertanlagen jeglicher Art
- Sparguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen
- Liegenschaften, die als Wertanlage dienen
Ausnahmen von der Aufteilung
Nicht der Aufteilung unterliegen:
- Eingebrachtes, ererbtes oder geschenktes Vermögen
- Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch oder der Berufsausübung eines Ehegatten dienen
- Unternehmen oder Unternehmensanteile
Aufteilungsverfahren
- Einvernehmliche Lösung: Die Ehegatten können sich außergerichtlich einigen
- Gerichtliches Verfahren: Bei Uneinigkeit entscheidet das Bezirksgericht auf Antrag
Im gerichtlichen Verfahren berücksichtigt der Richter:
- Beiträge jedes Ehegatten zur Anschaffung des Vermögens
- Wohl der gemeinsamen Kinder
- Schulden im Zusammenhang mit dem aufzuteilenden Vermögen
Besonderheiten bei Liegenschaften
Eingebrachte Liegenschaften unterliegen grundsätzlich nicht der Aufteilung, weil sie als persönliches Vermögen eines der Ehegatten gelten. Allerdings berücksichtigt das Gericht Wertsteigerungen, die durch gemeinsame Investitionen während der Ehe erzielen. In solchen Fällen kann das Gericht die Übertragung von Eigentum oder die Begründung von Miteigentum anordnen, um eine gerechte Vermögensaufteilung zu gewährleisten.
Auf diese Weise stellen die Ehegatten sicher, dass beide in angemessenem Maße an den während der Ehe erzielten Wertsteigerungen partizipieren können, auch wenn die ursprüngliche Liegenschaft nicht der Aufteilung unterliegt.
Praktische Tipps
- Dokumentation: Führen Sie Aufzeichnungen über eingebrachtes Vermögen und getätigte Investitionen
- Frühzeitige Beratung: Konsultieren Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt
- Einvernehmliche Lösung anstreben: Eine gütliche Einigung spart Zeit und Kosten
- Vorsicht bei Vermögensverschiebungen: Eigenmächtige Verringerungen des Vermögens können sanktioniert werden
Fazit
Die Vermögensaufteilung bei Scheidung ist ein komplexes Thema. Eine faire Aufteilung erfordert oft Kompromissbereitschaft beider Parteien. Im Zweifelsfall sollte fachkundige rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.