Das österreichische Strafrecht räumt Verbrechensopfern umfangreiche Rechte ein. Dieser Leitfaden informiert Sie über Ihre Rechte als Opfer und wie Sie diese im Strafverfahren wahrnehmen können.
Definition des Opferbegriffs im Strafrecht
Laut § 65 Z 1 StPO 1975 werden drei Arten von Verbrechensopfern unterschieden:
- Besonders betroffene Opfer:
- Personen, die durch eine vorsätzliche Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt waren
- Personen, deren sexuelle Integrität beeinträchtigt wurde
- Personen, deren persönliche Abhängigkeit ausgenutzt wurde
- Angehörige von Todesopfern:
- Ehepartner, eingetragene Partner, Lebensgefährten
- Verwandte in gerader Linie, Geschwister
- Unterhaltsberechtigte
- Angehörige, die Zeugen der Tat waren
- Andere geschädigte Personen:
- Personen, die durch eine Straftat einen Schaden erlitten haben
- Personen, deren strafrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt wurden
Zentrale Opferrechte im Strafverfahren
Als Opfer einer Straftat haben Sie folgende wesentliche Rechte:
- Vertretungsrecht: Durch Anwalt, Opferschutzeinrichtung oder geeignete Person.
- Akteneinsichtsrecht: Kostenlose Einsicht, Anspruch auf Übersetzung.
- Prozessbegleitungsrecht: Kostenlose psychosoziale und juristische Unterstützung.
- Informationsrecht: Über Verfahrensgegenstand und -schritte.
- Mitwirkungsrecht: Bei Vernehmungen, Tatrekonstruktionen, Beweisanträgen.
- Schutzrecht: Schonende Vernehmung, gleichgeschlechtliche Befragung, Vertrauensperson.
- Verständigungsrecht: Über Verfahrensfortgang und Freilassung des Beschuldigten.
- Rechtsmittel: Antrag auf Verfahrensfortführung, Einspruch wegen Rechtsverletzung.
Durchsetzung finanzieller Ansprüche im Strafverfahren
Als Opfer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Schadenersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen:
- Privatbeteiligtenanschluss:
- Erklärung des Anschlusses als Privatbeteiligter
- Geltendmachung konkreter Schadenersatzforderungen
- Vorteile gegenüber einem Zivilprozess:
- Keine Gerichtsgebühren im Strafverfahren
- Kein Kostenrisiko bei Freispruch des Angeklagten
- Voraussetzungen:
- Bestimmter Geldbetrag muss gefordert werden
- Nachweis der Anspruchsberechtigung
- Verurteilung des Angeklagten
Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
Besonders betroffene Opfer haben Anspruch auf kostenlose Prozessbegleitung:
- Psychosoziale Prozessbegleitung:
- Emotionale Unterstützung
- Vorbereitung auf das Verfahren und die Zeugenaussage
- Juristische Prozessbegleitung:
- Rechtliche Beratung
- Vertretung im Verfahren
- Antragsstellung:
- Bei Opferschutzeinrichtungen
- Möglichst frühzeitig im Verfahren
Fazit
Als Opfer einer Straftat haben Sie umfangreiche Rechte im österreichischen Strafverfahren. Um diese effektiv wahrzunehmen, empfehlen wir:
- Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte
- Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch (Rechtsanwalt, Opferschutzeinrichtungen)
- Nutzen Sie das Angebot der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung
- Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und Beweise
- Zögern Sie nicht, Ihre Rechte einzufordern