Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) ist ein zentrales Element im österreichischen Arbeitsrecht, das faire Wettbewerbsbedingungen und den Schutz von Arbeitnehmern sicherstellen soll. Dieses Gesetz betrifft sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen, die in Österreich tätig sind.
Grundlagen und Ziele des LSD-BG
Das LSD-BG trat 2017 in Kraft und löste frühere Regelungen ab.
Es zielt darauf ab:
- Lohn- und Sozialdumping einzuschränken
- Faire Arbeitsbedingungen für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer zu gewährleisten
- Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern
Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie ihren Firmensitz in Österreich haben oder Arbeitnehmer nach Österreich entsenden
Kernpunkte des LSD-BG
Meldepflichten
Arbeitgeber und Überlasser müssen die Beschäftigung von entsandten oder überlassenen Arbeitnehmern melden:
- Die Meldung erfolgt vor Arbeitsaufnahme an die Zentrale Koordinationsstelle
- Bei mobilen Arbeitnehmern im Transportbereich ist die Meldung vor der Einreise erforderlich
- Die Meldung muss elektronisch über die Formulare des Bundesministeriums für Finanzen erfolgen
Bereithaltung von Unterlagen
Arbeitgeber müssen bestimmte Unterlagen bereithalten:
- Lohnunterlagen
- Arbeitsverträge
- Arbeitszeitaufzeichnungen
- Lohnzahlungsnachweise
Diese Dokumente müssen in deutscher Sprache verfügbar sein und den Kontrollbehörden zugänglich gemacht werden
Entlohnungsvorschriften
Das LSD-BG schreibt vor, dass Arbeitnehmer mindestens nach den in Österreich geltenden kollektivvertraglichen Mindestlöhnen entlohnt werden müssen. Dies gilt auch für entsandte Arbeitnehmer.
Besonderheiten für die Transportbranche
Für die Transportbranche gelten spezielle Regelungen:
- Pauschalmeldungen für sechs Monate möglich
- Der Lenker des Kraftfahrzeugs gilt als Ansprechperson, sofern nicht anders gemeldet
- Lohnunterlagen müssen im Fahrzeug mitgeführt oder elektronisch zugänglich gemacht werden
Strafen bei Verstößen
Verstöße gegen das LSD-BG können erhebliche Strafen nach sich ziehen:
- Bei Unterentlohnung: 1.000 bis 10.000 Euro pro Arbeitnehmer, im Wiederholungsfall 2.000 bis 20.000 Euro
- Bei mehr als drei betroffenen Arbeitnehmern: 2.000 bis 20.000 Euro, im Wiederholungsfall 4.000 bis 50.000 Euro
- Verstöße gegen Melde- und Bereithaltungspflichten: 500 bis 5.000 Euro, im Wiederholungsfall 1.000 bis 10.000 Euro
Haftung der Geschäftsführung
Besonders zu beachten ist, dass die Geschäftsführer persönlich für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind:
- Bei GmbHs haften die handelsrechtlichen Geschäftsführer
- Bei Einzelunternehmen der Unternehmer selbst
- Die Strafen können sich bei mehreren Verstößen kumulieren
Verantwortlicher Beauftragter
Um die Haftung zu reduzieren, kann ein verantwortlicher Beauftragter bestellt werden:
- Die Bestellung muss formell korrekt durchgeführt werden
- Bei wirksamer Bestellung haftet nur der verantwortliche Beauftragte im Verwaltungsstrafverfahren
Fazit und Empfehlungen
Das LSD-BG stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, insbesondere in der Transportbranche. Um Verstöße und damit verbundene Strafen zu vermeiden, empfiehlt es sich:
- Alle Meldepflichten sorgfältig zu erfüllen
- Lohnunterlagen korrekt zu führen und bereitzuhalten
- Die Entlohnung nach österreichischen Standards sicherzustellen
- Einen verantwortlichen Beauftragten zu bestellen, um die Haftung zu begrenzen
- Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter durchzuführen
Durch die Einhaltung dieser Vorschriften können Unternehmen nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch zu fairen Arbeitsbedingungen und einem gesunden Wettbewerb beitragen.